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Unsere zum Teil seit dem 17. Jahrhundert im Grundeigentum befindlichen Wälder werden gemäß dem beispielhaften Herzoglich Mecklenburgischen Edikt vom 1706 nachhaltig und naturnah bewirtschaftet. In der Arbeitsweise der Forstwirtschaft unseres Familienbetriebes bedeutet dies über alle vier Reviere hinweg
fortlaufend und optimal Holzmengen und Wald-Infrastrukturleistungen zu erwirtschaften, zum Erhalt einer angepassten und artenreichen Natur aller Lebewesen in den jeweils landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen, mit dem Blick auf das Wohl der Allgemeinheit.
Die Forstrevier III. und IV. bilden durch ihre betriebliche Zugehörigkeit nach der Deutsch-Deutschen-Wiedervereinigung eine Besonderheit. Durch die Enteignungen 1945-49 und die Flucht der vertriebenen Familie "von Klinggräff", von ihrem Gut Chemnitz im Bereich des Amtes Stavenhagen, bestand nach der Wiedervereinigung lediglich ein Alteigentümeranspruch zum "Rückkauf" des alten Familienbesitzes.
Betrübt über dieses "rechtsstaatliche Manko" unserer Republik, konnte diese "Wiedergutmachung" nur teilweise ausgleichen. Zunächst kaufte die Familie "Freiherr von Loë" auf dem freiem Grundstücksmarkt das Forstrevier Kotzow, um dann nach jahrelangen Verhandlungen mit der zuständigen Treuhandverwaltung (BVVG) , für erlittenes Unrecht ihrer Vorfahren in verbilligter Form das Forstrevier IV. Basedow zu erwerben.


Revier I
Wolfskuhlenhof ®
Rheinberg/Nordrhein-Westfalen

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Revier II
Schwabenberg
Olsberg/Nordrhein-Westfalen

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Revier III
Kotzow
Rechlin/Mecklenburg-Vorpommern

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Revier IV
Basedow
Basedow/Mecklenburg-Vorpommern

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